Am Montag (23. August) treten
in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Damit wird der Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt, wie Bayerns
Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag mitteilte. Rechtliche
Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Der Minister betonte: „Klar ist: Die Pandemie ist nicht vorüber. Die
beginnende vierte Welle zeichnet sich unverkennbar ab. Wir müssen daher
weiterhin vorsichtig und umsichtig sein. Klar ist auch: Im Innenbereich
ist das Infektionsgeschehen deutlich größer. Wir brauchen daher vor
allem mit Blick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate und die
wieder steigende 7-Tage-Inzidenz passende Maßnahmen zur Eindämmung des
Infektionsgeschehens.“
Holetschek fügte hinzu:„Wir senken den Schwellenwert für Testungen
daher weitestgehend von einer 7-Tage-Inzidenz von 50 auf 35 ab. Die
Testungen sind vor allem bei der noch zu niedrigen Impfquote ein
wichtiges Instrument, um infizierte Personen schnellstmöglich
identifizieren und isolieren zu können.“
Die Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
können nach der Veröffentlichung im Einzelnen unter folgenden Links
nachgelesen werden: www.verkuendung-bayern.de und www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#BaylfSMV
Ab Montag gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel.
Demnach sind Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für
die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B.
öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7 der 13. BayIfSMV,
Sport- und Kulturveranstaltungen)
den Zugang zur Innengastronomie
die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
Sportausübungen in geschlossenen Räumen
und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.
Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge-
und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen ab einer
7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr nun einen Testnachweis vorlegen. Der
Minister ergänzte: „Um die besonders gefährdeten Gruppen zu schützen,
bleibt es für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Bayerns
Alten- und Pflegeheimen aber bei einem inzidenzunabhängigen
Testerfordernis.“
Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.
Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen
Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches
negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.
Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin
vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum
sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.
Daneben sind große Sport- und Kulturveranstaltungen mit
länderübergreifendem Charakter künftig inzidenzunabhängig unter den
bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises,
Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich.
Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine
Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige
Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei
großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem
Charakter. Unter Beachtung der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen
ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, erhöht sich
die Zuschauerzahl auf bis zu 50 Prozent der Kapazität der jeweiligen
Sport- bzw. Veranstaltungsstätte, höchstens aber auf 25.000 Zuschauer
mit festen Sitzplätzen. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es für große
Sport- und Kulturveranstaltungen frei, bis zum Inkrafttreten der
Änderungen am 23. August diese Erleichterungen bereits vorab regional
umzusetzen.
Holetschek betonte: „Ich appelliere an alle Menschen in Bayern,
sich gegenseitig weiterhin zu unterstützen und Rücksicht zu nehmen.
Halten Sie sich an die Corona-Schutzmaßnahmen und achten Sie auf die
Hygieneregeln. Corona ist weiterhin gefährlich und hoch ansteckend.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege